Registrierungspflicht für unbemannte Luftfahrzeuge hier Drohnen, ist ab 2021 verpflichtend!
Unbemannte Luftfahrzeuge, die weniger als 250 Gramm wiegen, müssen registriert werden, wenn sie über eine Kamera verfügen. Unbemannte Luftfahrzeuge über 250 g müssen grundsätzlich registriert werden. Dieser Pflicht müssen Sie selbst dann nachkommen, wenn Sie Ihre Drohne ausschließlich im eigenen Garten fliegen lassen.
Europäische Gesetzgebung für Drohnen in Wohngebieten in 2024
Gemäß der europäischen Gesetzgebung sind Drohnenflüge über und in der Nähe von Gebäuden in den Unterkategorien A1 und A2 möglich. Sie dürfen in diesen Unterkategorien fliegen, wenn Ihre Drohne über ein C0-, C1- oder C2-Etikett verfügt.
Mein Tipp: Das ganze ist ein heikles Thema deshalb rate ich als Fernpilot einer Drohne/Multicopter lieber einmal mehr nach dem Einverständnis etwa betroffener Personen/Grundstückseigentümer zu fragen…
Drohne ist ein sogenanntes autonomes unbemanntes Flugobjekt das ohne menschliche Hilfe selbst fliegen kann.
BMVI Gemäß Drohnenverordnung des BMVI, muss eine Drohne ab 250 Gramm MTOM, eine Kennzeichnung mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen bzw. Betreiber ID
LBA Luftfahrt Bundesamt
Lost of Link bedeutet, das die Kommunikationsverbindung zwischen Pilot (Fernsteuerung/Sendeeinheit) und Fluggerät (Receiver/Empfangsgerät) verloren geht