Erklärungen sowie Abkürzungen für Drohne/Quadrokopter und Co.
- Drohne ist ein sogenanntes autonomes unbemanntes Flugobjekt das ohne menschliche Hilfe selbst fliegen kann.
- BMVI Gemäß Drohnenverordnung des BMVI, muss eine Drohne ab 250 Gramm MTOM, eine Kennzeichnung mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen bzw. Betreiber ID
- LBA Luftfahrt Bundesamt
- Lost of Link bedeutet, das die Kommunikationsverbindung zwischen Pilot (Fernsteuerung/Sendeeinheit) und Fluggerät (Receiver/Empfangsgerät) verloren geht
- LuftVO ist die Abkürzung Luftverkehrs-Ordnung
- LuftVG ist die
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