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Erklärungen sowie Abkürzungen für Drohne/Quadrokopter und Co.

  • Admin
  • 12. Februar 2024 um 17:45
  • 444 Mal gelesen
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  • Drohne ist ein sogenanntes autonomes unbemanntes Flugobjekt das ohne menschliche Hilfe selbst fliegen kann.
  • BMVI Gemäß Drohnenverordnung des BMVI, muss eine Drohne ab 250 Gramm MTOM, eine Kennzeichnung mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen bzw. Betreiber ID
  • LBA Luftfahrt Bundesamt
  • Lost of Link bedeutet, das die Kommunikationsverbindung zwischen Pilot (Fernsteuerung/Sendeeinheit) und Fluggerät (Receiver/Empfangsgerät) verloren geht bzw. gegangen ist.
  • LuftVO ist die Abkürzung Luftverkehrs-Ordnung
  • LuftVG ist die Abkürzung für Luftverkehrsgesetz.
  • MTOM - maximum take-off mass (Höchgstzulässiges Startgewicht der Drohne)
  • Naza-M bezeichnet der Drohnenhersteller DJI das zentrale Steuergerät für einen Quadrocopter und Hexacopter.
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