Drohne ist ein sogenanntes autonomes unbemanntes Flugobjekt das ohne menschliche Hilfe selbst fliegen kann.
BMVI Gemäß Drohnenverordnung des BMVI, muss eine Drohne ab 250 Gramm MTOM, eine Kennzeichnung mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen bzw. Betreiber ID
LBA Luftfahrt Bundesamt
Lost of Link bedeutet, das die Kommunikationsverbindung zwischen Pilot (Fernsteuerung/Sendeeinheit) und Fluggerät (Receiver/Empfangsgerät) verloren geht
Registrierungspflicht für unbemannte Luftfahrzeuge hier Drohnen, ist ab 2021 verpflichtend!
Unbemannte Luftfahrzeuge, die weniger als 250 Gramm wiegen, müssen registriert werden, wenn sie über eine Kamera verfügen. Unbemannte Luftfahrzeuge über 250 g müssen grundsätzlich registriert werden. Dieser Pflicht müssen Sie selbst dann nachkommen, wenn Sie Ihre Drohne ausschließlich im eigenen Garten fliegen lassen.